Ablauf
1. Erstgespräch & Probatorik
Bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden, finden zunächst bis zu 5 probatorische Sitzungen (Testsitzungen) statt – vorgeschaltet sind 3 Sprechstunden. Zum Kennenlernen könnte man also theoretisch 7 Termine vereinbaren – sofern das nötig ist.
Zu Beginn haben Sie bei einem Erstgespräch die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Vorrangiges Ziel ist es, dass wir uns näher kennenlernen und geklärt wird, ob bei Ihnen eine Psychotherapie erforderlich ist. Es werden etwaige Diagnosen gestellt und das therapeutische Vorgehen besprochen. Mit der Probatorik gehen Sie keinerlei Verbindlichkeiten ein, Sie können sich nach Ablauf für oder gegen eine Therapie entscheiden.
2. Beantragung der Therapie & Übernahme der Kosten
Wenn Sie sich für eine Therapie entschieden haben, überlegen wir, ob eher eine Kurzzeittherapie (max. 24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (bis 80 Stunden) in Frage kommt. Da Psychotherapie keine Regelleistung der Krankenkassen ist, muss sie entsprechend genehmigt werden. Ich/wir stelle/n einen Therapieantrag und nach Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie.
3. Psychotherapiephase
Üblicherweise finden therapeutische Sitzungen (Dauer 50 Minuten) im wöchentlichen Rhythmus statt, wobei auch andere Regelungen zulässig sind (bspw. 2-wöchiger Rhythmus oder Mehrfachsitzung, z.B. bei Konfrontationsübungen mit Objekten oder in Situationen, die Angst erzeugen). Neben Gesprächstechniken stehen im Rahmen der Verhaltenstherapie als aktive Methode vor allem konkrete Übungen im Mittelpunkt, die sich auch auf Ihren Alltag erstrecken. Ziel ist es, dass Sie die in der Therapie erworbenen Techniken und Fertigkeiten festigen und dauerhaft in Ihrem Leben selbst durchführen können.
4. Ausschleichen der Therapie & Rückfallprophylaxe
Gegen Ende der Therapie ist es üblich, dass sich der Abstand zwischen den Sitzungen vergrößert.
Krank- und Medikamentenverschreibung übernimmt Ihr Arzt für Sie. Das liegt nicht im Aufgabenbereich einer psychologischen Psychotherapeutin.
