Übernahme der Kosten

Privat Versicherte und Beihilfeempfänger

Behandlungskosten von Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Personen, die über Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen o.ä. Leistungen beziehen, werden von den jeweiligen Versicherungen und Trägern übernommen. Sie sollten sich vor Beginn einer Therapie mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

 

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen haben mit Vertragspsychotherapeuten – ein Kassensitz ist vorhanden – einen Abrechnungsvertrag (wie bei mir). Sie bringen Ihre Krankenversicherungschipkarte mit zum Termin. Diese wird mit dem Kartenlesegerät eingelesen und die Daten werden an die entsprechende Stelle übermittelt.

Wenn Sie auf der Warteliste eines Vertragspsychotherapeuten stehen, da er aktuell keine freien Kapazitäten hat, so können Sie bei folgenden Diensten freie Plätze bei Vertragspsychotherapeuten der Krankenkassen erfragen:

  • Zentrale Informationsbörse Psychotherapie / ZIP – 0241-750 9182
  • Psychotherapie-Informationsdienst / PID – 030-20 91 66
  • Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung in NRW / TSS – 0211-5970 8990

 

Selbstzahler

Die Kosten für eine psychologische Beratung werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden. Außerdem entscheiden sich manche Personen dafür die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In beiden Fällen werden die Vereinbarungen zwischen Ihnen und mir in einem Behandlungsvertrag geregelt. Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten/ GOP.

 

Psychologische Beratung

Die Psychologische Beratung kommt zur Anwendung, wenn es Krisen oder Belastungen gibt, die aber nicht den Charakter von schweren Erkrankungen haben. Dies kann bspw. im Fall einer schwierigen Entscheidung, bei Überforderungsgefühlen oder sozialen und beruflichen Konflikten sein. Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Honorar müssen Sie in solchen Fällen selbst tragen (angelehnt an die Gebührenordnung Psychotherapie/ GOP).